Rechtliche Hinweise
Berufsbezeichnung
Heilpraktiker ist eine in Deutschland nach dem Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) vom 17.02.1939 geregelte Berufsbezeichnung. Näheres regelt die Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) (HeilprGDV 1) vom 18.02.1939.Die berufsrechtlichen Regelungen sind vom Fachverband Deutscher Heilpraktiker Bundesverband e.V. veröffentlicht.
Zuständige Aufsichtsbehörde ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin.
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